Wir garantieren, dass wir, wenn ein Patient mit dem Ergebnis eines FFS- oder Körpereingriffs unzufrieden ist, dies beheben werden, sofern dies chirurgisch möglich ist, ohne dass eine Operationsgebühr erhoben wird. Krankenhaus-, Material- und Reisekosten trägt der Patient. Unserer Erfahrung nach kann es bei größeren Veränderungen erforderlich sein, im Nachhinein unter örtlicher Betäubung kleinere Nachbesserungen vorzunehmen. Korrekturbehandlungen durch andere Ärzte fallen nicht unter die Zufriedenheitsgarantie und werden nicht erstattet.
Völlige Perfektion nach einer Gesichtsfeminisierungsoperation ist eine Seltenheit. Manchmal sind die Unvollkommenheiten so groß, dass eine Operation erforderlich ist, um sie zu korrigieren. Je größer die angestrebte Änderung ist, desto häufiger muss ein solcher Revisionsvorgang stattfinden. Der Patient muss sich dieser Gefahr bewusst sein. Eine Revision bedeutet mehr Beschwerden, eine andere Heilungsdauer, mehr Kosten (Miete des Operationssaals, Materialien, Anästhesiekosten, Reise- und Unterbringungskosten) und dennoch keine Garantie für absolute Zufriedenheit.
Einem Patienten, der Unvollkommenheiten nicht akzeptieren möchte, wird empfohlen, sich keiner FEminisierungsoperation im Gesicht zu unterziehen.