Einwilligungsformular

Für jeden Patienten: Zusammenfassung des Einverständnisformulars, das mindestens 15 Tage vor dem Eingriff zu unterzeichnen ist:

Die wichtigsten Risiken und Komplikationen einer Operation sind (diese Liste ist nicht vollständig):

Infektion, Serom (Flüssigkeitsansammlung), Nervenschädigung (motorisch oder sensorisch) (z. B. Taubheitsgefühl der Wunde, Schädigung des Gesichtsnervs usw.), Blutergüsse, Schmerzen, Hämatom (Blutung), unschöne (gedehnte/dicke/rote/erhabene/unebene/gefaltete) Narben, Wundruptur, verzögerte Wundheilung, allergische Reaktionen, tiefe Venenthrombose in den Beinen, Konturunregelmäßigkeiten, Asymmetrie, Implantatversagen, Überkorrektur, Unterkorrektur, erneutes Absinken nach dem Lifting, Ergebnis, das nicht den Erwartungen entspricht usw.

Zusätzliches VerfahrenIm Falle einer zusätzlichen Korrekturoperation, gleich aus welchem ​​Grund, entfällt das Honorar des Chirurgen. Der Patient trägt jedoch die Reise- und Übernachtungskosten sowie die Kosten für den Anästhesisten und die OP-Einrichtung (siehe oben). Die Gebühr für den aktuellen Eingriff beinhaltet keine zukünftigen Kosten für weitere Eingriffe, die der Patient zur Korrektur, Optimierung oder Vervollständigung des Ergebnisses wünscht oder benötigt.

Einverständniserklärung zur Anästhesie: Ich bestätige, dass der Anästhesist oder seine Pflegekraft die geplante Narkose mit mir besprochen und meine Fragen beantwortet hat. Ich bitte um die Anwendung von Narkosemitteln zur Schmerzlinderung und zum Schutz während der geplanten und zusätzlichen Eingriffe. Mir ist bekannt, dass die Narkose gegebenenfalls ohne vorherige Erklärung angepasst werden muss. Ich verstehe, dass Nebenwirkungen und Komplikationen auftreten können, wie zum Beispiel:

Beschwerdemediation: Wenn der Patient mit der Behandlung nicht zufrieden ist, kann er sich zunächst direkt an den behandelnden Arzt wenden, vorzugsweise per E-Mail.patientcoordinator@o2clinic.be) und/oder dem nächstgelegenen Kollegen der Singelberg-Klinik. Sollte dies nicht ausreichen, wird der Patient zur weiteren Abklärung an einen dritten, unabhängigen Arzt außerhalb der O2-Klinik überwiesen.

Mediationsdienst (Patientenrechte)

Was ist Krankenhausmediation? Mediation bietet ein Forum für den Dialog zwischen Patient und medizinischem Fachpersonal bei Konflikten oder Missverständnissen mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Mediationsdienst ist gemäß Gesetz vom 22. August 2002 befugt, Beschwerden über Patientenrechte zu bearbeiten. Die Anwesenheit eines Mediators ist in belgischen Krankenhäusern gesetzlich vorgeschrieben.

Die Rolle des Mediators: Der Mediator ist eine Anlaufstelle für Patienten, die das Gefühl haben, dass eines ihrer Rechte nicht gewahrt wurde. Er hört zu, informiert, unterstützt die Beteiligten bei der Lösungsfindung und bietet Raum für den Dialog. Seine Rolle ist neutral, unabhängig und unparteiisch. Sollten Versuche, die Kommunikation und den Dialog wiederherzustellen, scheitern, informiert der Mediator die Patienten über mögliche Alternativen. Er gibt der Einrichtung Empfehlungen, um ein erneutes Auftreten der Mängel zu verhindern, die Anlass zu einer Beschwerde geben könnten.

Wann soll ich den Mediationsdienst kontaktieren? Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie Folgendes tun:

  1. Besprechen Sie das Problem zunächst mit der betroffenen Person (Arzt, Krankenschwester, Stationsleitung usw.). Fachkräfte schätzen diese Vorgehensweise oft und können das Problem umgehend lösen, was zu einer höheren Zufriedenheit aller Beteiligten führt.
  2. Sollte dieser Ansatz Ihre Erwartungen nicht erfüllen, können Sie sich an den Mediationsdienst wenden, um Ihre Unzufriedenheit auszudrücken und eine Beschwerde einzureichen.
  3. Wenn Sie einen Verbesserungsvorschlag haben oder einem Team gratulieren möchten.

Wie kann man den Mediationsdienst kontaktieren?

Was passiert, wenn der Mediator nicht hilft? Der Mediator ist kein Richter: Er hat keine Befugnis, Sanktionen zu verhängen, und sein Einfluss hängt davon ab, was die beiden Parteien zuzulassen bereit sind.

Nicht alle patientenbezogenen Probleme fallen in den Zuständigkeitsbereich des Mediators. Hier sind einige Beispiele für Situationen und die entsprechenden Ansprechpartner:

Vereinbarung mit einem allgemeinen KrankenhausDr. Oelbrandt, einer der Chirurgen der O2-Klinik, hat einen Vertrag mit dem allgemeinen Krankenhaus von Bornem (www.azr.be) und hat gegebenenfalls das Recht, Patienten auch im Sekundärtransport aufzunehmen.