Grundsätzlich gibt es keine Kostenerstattung für eine Brustvergrößerung. Lediglich Wundversorgung und Medikamente werden erstattet. Abhängig von Ihrer Krankenkasse können Sie jedoch den/die behandelnden Arzt(e) bitten, ein gutes Motivationsschreiben zu verfassen: Die Krankenkasse prüft dann im Einzelfall, ob eine (Teil-)Erstattung möglich ist.
Sind Sie eine Transfrau, die sich einer Operation in der 2pass-Klinik unterziehen möchte, aber nicht in Belgien lebt? Manchmal können Sie Ihre Behandlung mit einem europäischen S2-Formular ganz oder teilweise von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Allerdings handhabt nicht jede Versicherung dies gleich.
Das S2-Formular, früher E112 genannt, wurde von der Europäischen Union für die Gesundheitsversorgung im Ausland entwickelt. Sie können es von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten, wenn Sie sich einem FFS oder einer anderen Behandlung in der 2pass-Klinik unterziehen möchten, jedoch nur, wenn Sie selbst nicht in Belgien leben. Ob Ihre Versicherung die Kosten für die Operation übernimmt, ist nicht sicher. Es variiert je nach Versicherungsgesellschaft.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft, um Ihr eigenes S2-Antragsformular zu erhalten, und senden Sie es dann an uns. Der Arzt wird dafür sorgen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen erhalten.
Ob der Versicherer die Kosten (teilweise) übernimmt, hängt von der Art der Behandlung, aber auch von der Police des Unternehmens ab. Einige Behandlungen gelten als rein kosmetische Behandlungen und werden nicht erstattet. Andere Eingriffe können als medizinisch notwendig erachtet werden. Erkundigen Sie sich vorab bei der Versicherung, was sie in der Regel erstattet und was nicht. Das verhindert Enttäuschungen.
Stimmt der Versicherer dem S2-Antrag zu, muss der Patient das Formular bei der Klinik einreichen. Der Behandler entscheidet, ob die Kosten direkt beim Versicherer geltend gemacht werden oder ob der Patient die Rechnung erhält und im Voraus bezahlen muss. Im letzteren Fall kann der Patient die Rechnung an den Versicherer weiterleiten und eine Rückerstattung verlangen. In diesem Fall ist ein ärztliches Gutachten des behandelnden Arztes beizufügen.