Bisher gibt es in Belgien keine Erstattungsmöglichkeiten für die Elektrolyse.
Sind Sie eine Transfrau, die sich einer Operation oder Behandlung in der 2pass-Klinik unterziehen möchte, aber nicht in Belgien lebt? Manchmal können Sie Ihre Behandlung mit einem europäischen S2-Formular ganz oder teilweise von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Allerdings handhabt nicht jede Versicherung dies gleich.
Das S2-Formular, früher E112 genannt, wurde von der Europäischen Union für die Gesundheitsversorgung im Ausland entwickelt. Sie können das Formular von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten, wenn Sie sich einer FFS oder einer anderen Behandlung in der 2pass-Klinik unterziehen möchten, jedoch nur, wenn Sie nicht in Belgien leben. Es ist nicht sicher, ob Ihre Versicherung die Behandlung übernimmt oder nicht. Es variiert je nach Versicherungsgesellschaft.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft, um Ihr eigenes S2-Antragsformular zu erhalten, und senden Sie es dann an uns. Der Arzt wird dafür sorgen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen erhalten.
Ob der Versicherer die Kosten (teilweise) übernimmt, hängt von der Art der Behandlung, aber auch von der Police des Unternehmens ab. Einige Behandlungen gelten als rein kosmetische Behandlungen und werden nicht erstattet. Andere Eingriffe können als medizinisch notwendig beurteilt werden. Erkundigen Sie sich vorab bei der Versicherung, was sie normalerweise erstattet und was nicht. Das verhindert Enttäuschungen.
Stimmt der Versicherer dem S2-Antrag zu, muss der Patient das Formular bei der Klinik einreichen. Der Behandler entscheidet, ob die Kosten direkt beim Versicherer geltend gemacht werden oder ob der Patient die Rechnung erhält und im Voraus bezahlen muss. Im letzteren Fall kann der Patient die Rechnung an den Versicherer weiterleiten und eine Rückerstattung verlangen. Dazu muss ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes beigefügt sein.
Bisher konnten Erstattungen für die Elektrolyse nur von Patienten aus Deutschland erfolgreich erhalten werden. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen.
Obwohl Patienten aus anderen Ländern bisher offenbar kaum oder gar keinen Erfolg mit der Erstattung hatten, empfehlen wir dennoch jedem, sich an seine Krankenkasse zu wenden. Auch wenn die Situation hoffnungslos aussieht, hoffen wir, dass ihnen allmählich klar wird, dass sich das System ändern muss, wenn weiterhin eine beträchtliche Anzahl von Transfrauen sich mit denselben Fragen an sie wenden.
Bei der Deutschen Krankenkasse können Sie auf einen S2-Antrag nur dann ein „Ja“ erhalten, wenn die Behandlung nicht rechtzeitig in Deutschland stattfinden kann. Stimmt der deutsche Versicherer zu, muss der Patient das S2-Dokument an einen Versicherer im Land weiterleiten, in dem die Behandlung stattfindet, also im Fall der 2pass Clinic Belgien. Die „Obergrenze“ der Erstattung hängt davon ab, was ein belgischer Patient in einer ähnlichen Situation erhalten würde.
Einige unserer Patienten haben erfolgreich eine Rückerstattung von ihren Krankenkassen erhalten.